Tatort Steuern

Tatort Steuern - der Podcast für Finanzstrafrecht.

Finanzstrafrecht ist unsere Passion. Wir geben Einblicke in den Berufsalltag, diskutieren aktuelle Entwicklungen und teilen unsere Erfahrungswerte in der Prävention und Verteidigung von finanzstrafrechtlichen Risiken.

Jede Podcast-Folge behandelt eine konkrete Fragestellung aus der finanzstrafrechtlichen Community. Wöchentlich, kompakt und präzise.

Für alle Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen, Unternehmer:innen, CEOs, CFOs und Entscheidungsträger:innen im Finanzbereich. Oder alle, die einfach nur wissen wollen, wie unsere Finanzstrafrechtsexpert:innen ticken. 🎧

Bei Fragen oder Feedback zu den Folgen freut sich unser Experte Johannes Prillinger über eine Nachricht an johannes.prillinger@leitnerleitner.com

Tatort Steuern

Neueste Episoden

Folge 37 - Selbstanzeige nach § 51b FinStrG: Worauf Berater:innen jetzt achten müssen

Folge 37 - Selbstanzeige nach § 51b FinStrG: Worauf Berater:innen jetzt achten müssen

9m 10s

Die erste BFG-Entscheidung zu § 51b FinStrG sorgt weiterhin für intensive Diskussionen in der Finanzstrafrechts-Community. Besonders eine Frage steht dabei im Mittelpunkt: Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf die Praxis der Selbstanzeige?

In dieser Folge analysiert Johannes Prillinger die Konsequenzen der BFG-Rechtsprechung für die Selbstanzeigerstattung bei Scheinrechnungen und anderen Anwendungsfällen des § 51b FinStrG. Im Fokus stehen insbesondere die unterschiedlichen Tathandlungen des Tatbestands, die Besonderheiten der Verwendungsvariante sowie die Frage, welche Bedeutung die Einordnung als Dauerdelikt für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige haben kann.

Darüber hinaus geht es um die praktischen Herausforderungen bei der Offenlegung von Scheinbelegen, die Grenzen eines...

Folge 36 - Erste BFG-Entscheidung zu § 51b FinStrG: Was Praktiker und Praktikerinnen jetzt wissen müssen

Folge 36 - Erste BFG-Entscheidung zu § 51b FinStrG: Was Praktiker und Praktikerinnen jetzt wissen müssen

16m 36s

Die erste veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzgerichts zu § 51b FinStrG ist da und sie hat erhebliche Auswirkungen für die Praxis. Im Mittelpunkt stehen Scheinrechnungen, Konkurrenzfragen zu § 33 FinStrG, die Einordnung des § 51b als Dauerdelikt sowie weitreichende Folgen für Verjährung und Strafbemessung.

Anhand eines aktuellen Falls rund um überhöhte Rechnungen und unrichtige Vorsteuerabzüge analysiert Johannes Prillinger die zentralen Aussagen der Entscheidung und zeigt auf, warum insbesondere die Annahme eines Dauerdelikts finanzstrafrechtlich brisant sein kann. Außerdem geht es um die Frage, wann § 51b neben klassischen Verkürzungsdelikten anwendbar bleibt und welche praktischen Konsequenzen sich daraus für Betriebsprüfungen, Selbstanzeigen und Verteidigungsstrategien...

Folge 34 - Wann ist eine Tatsache finanzstrafrechtlich erwiesen?

Folge 34 - Wann ist eine Tatsache finanzstrafrechtlich erwiesen?

14m 6s

Im Finanzstrafrecht gelten strengere Beweismaßstäbe als im Abgabenverfahren. Doch was bedeutet das konkret für die Praxis und wie lässt sich dieser Unterschied gezielt in der Verteidigung nutzen?

In dieser Folge von Tatort Steuern erklärt Johannes Prillinger anschaulich, wann eine Tatsache finanzstrafrechtlich als erwiesen gilt und warum „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ im Finanzstrafrecht nicht ausreicht. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Bekämpfung von Steuerschätzungen, typische Fehler in der Argumentation sowie konkrete Verteidigungsansätze, von der Trennung zwischen Schätzungsberechtigung und Schätzungshöhe bis hin zur gezielten Befragung von Betriebsprüfern.

Eine Folge mit klaren strategischen Impulsen für die finanzstrafrechtliche Praxis.

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