Tatort Steuern

Tatort Steuern - der Podcast für Finanzstrafrecht.

Finanzstrafrecht ist unsere Passion. Wir geben Einblicke in den Berufsalltag, diskutieren aktuelle Entwicklungen und teilen unsere Erfahrungswerte in der Prävention und Verteidigung von finanzstrafrechtlichen Risiken.

Jede Podcast-Folge behandelt eine konkrete Fragestellung aus der finanzstrafrechtlichen Community. Wöchentlich, kompakt und präzise.

Für alle Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen, Unternehmer:innen, CEOs, CFOs und Entscheidungsträger:innen im Finanzbereich. Oder alle, die einfach nur wissen wollen, wie unsere Finanzstrafrechtsexpert:innen ticken. 🎧

Bei Fragen oder Feedback zu den Folgen freut sich unser Experte Johannes Prillinger über eine Nachricht an johannes.prillinger@leitnerleitner.com

Tatort Steuern

Neueste Episoden

Folge 34 - Wann ist eine Tatsache finanzstrafrechtlich erwiesen?

Folge 34 - Wann ist eine Tatsache finanzstrafrechtlich erwiesen?

14m 6s

Im Finanzstrafrecht gelten strengere Beweismaßstäbe als im Abgabenverfahren. Doch was bedeutet das konkret für die Praxis und wie lässt sich dieser Unterschied gezielt in der Verteidigung nutzen?

In dieser Folge von Tatort Steuern erklärt Johannes Prillinger anschaulich, wann eine Tatsache finanzstrafrechtlich als erwiesen gilt und warum „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ im Finanzstrafrecht nicht ausreicht. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Bekämpfung von Steuerschätzungen, typische Fehler in der Argumentation sowie konkrete Verteidigungsansätze, von der Trennung zwischen Schätzungsberechtigung und Schätzungshöhe bis hin zur gezielten Befragung von Betriebsprüfern.

Eine Folge mit klaren strategischen Impulsen für die finanzstrafrechtliche Praxis.

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Folge 33 – Leidenschaft Finanzstrafrecht - Caroline Kindl im Interview

Folge 33 – Leidenschaft Finanzstrafrecht - Caroline Kindl im Interview

42m 24s

Leidenschaft Finanzstrafrecht - Einblicke aus der Praxis

Caroline Kindl und Johannes Prillinger verbindet die Leidenschaft für das Finanzstrafrecht. In dieser Folge geben sie persönliche Einblicke in ihren beruflichen Werdegang, sprechen über zentrale Erfolgsfaktoren in der Verteidigung und ihre skurrilsten Fälle.

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Viel Freude beim Hören!

Folge 32 - Warum verdeckte Ausschüttungen finanzstrafrechtlich so gefährlich sind

Folge 32 - Warum verdeckte Ausschüttungen finanzstrafrechtlich so gefährlich sind

22m 13s

Verdeckte Ausschüttungen zählen zu den klassischen Risikofeldern im Finanzstrafrecht. Wird eine verdeckte Ausschüttung im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, ist die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens oft nicht weit.

In dieser Folge von Tatort Steuern erklärt Johannes Prillinger, warum verdeckte Ausschüttungen in der Praxis besonders gefährlich sind und welche Verteidigungsansätze im Finanzstrafverfahren bestehen. Im Fokus stehen dabei das Zusammenspiel von abgabenrechtlicher und finanzstrafrechtlicher Beurteilung, typische Fehler in der Verteidigung sowie konkrete Hebel bei subjektiver und objektiver Tatseite. Zudem zeigt die Folge, warum Fragen wie funktionierender Mietenmarkt, Vorteilsausgleich und die richtige Bemessung der Kapitalertragsteuer für die Verteidigung entscheidend sein können.

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Folge 31 - Feedback Selbstanzeige - Worauf achte ich?

Folge 31 - Feedback Selbstanzeige - Worauf achte ich?

16m 30s

Selbstanzeige: Vier Stolpersteine, die man kennen sollte

Die Selbstanzeige gehört zum Beratungsalltag und dennoch lauern im Detail erhebliche Risiken. In dieser Folge von Tatort Steuern greift Johannes Prillinger vier praxisnahe Punkte auf, die in der Umsetzung häufig unterschätzt werden.

Im Fokus stehen ua folgende Fragen:
• Wo sollte eine Selbstanzeige eingebracht werden und wann ist das Amt für Betrugsbekämpfung nicht die richtige Adresse?
• Welche Anforderungen gelten bei der personenbezogenen Darlegung der Verfehlung - insbesondere im gerichtlichen Bereich?
• Wie sind Bemessungsgrundlagen offenzulegen, wenn Zurechnungs- oder Qualifikationsfragen unklar sind?
• Worauf ist bei der Schadensgutmachung und bei Geschäftsführerstreitigkeiten besonders zu...