Folge 34 - Wann ist eine Tatsache finanzstrafrechtlich erwiesen?
Shownotes
Im Finanzstrafrecht gelten strengere Beweismaßstäbe als im Abgabenverfahren. Doch was bedeutet das konkret für die Praxis und wie lässt sich dieser Unterschied gezielt in der Verteidigung nutzen?
In dieser Folge von Tatort Steuern erklärt Johannes Prillinger anschaulich, wann eine Tatsache finanzstrafrechtlich als erwiesen gilt und warum „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ im Finanzstrafrecht nicht ausreicht. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Bekämpfung von Steuerschätzungen, typische Fehler in der Argumentation sowie konkrete Verteidigungsansätze, von der Trennung zwischen Schätzungsberechtigung und Schätzungshöhe bis hin zur gezielten Befragung von Betriebsprüfern.
Eine Folge mit klaren strategischen Impulsen für die finanzstrafrechtliche Praxis.
Bei Fragen oder Feedback zu den Folgen freut sich unser Experte Johannes Prillinger über Ihre Nachricht an johannes.prillinger@leitnerleitner.com
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