Folge 42 - Selbstanzeige ohne Täternennung: § 30 Abs. 3 FinStrG in der Praxis
Eine Selbstanzeige ohne Täternennung - geht das überhaupt? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. § 30 Abs. 3 FinStrG eröffnet eine in der Praxis oft übersehene Möglichkeit, Fehler früherer Verantwortlicher zu korrigieren, ohne diese ausdrücklich als Täter:innen nennen zu müssen.
In dieser Folge von Tatort Steuern erklärt Johannes Prillinger, wie die Berichtigung nach § 15 BAO automatisch strafbefreiende Wirkung für Vorgänger:innen entfalten kann und warum diese Regelung insbesondere bei Managementwechseln und Due-Diligence-Prozessen relevant ist. Außerdem zeigt er, wo die Grenzen liegen, warum das zuständige Finanzamt entscheidend ist und weshalb die nicht verlängerbare Drei-Monats-Frist besonders im Blick behalten werden sollte.
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