Folge 45 - Finanzstrafrechtliche Risiken bei Verrechnungspreisen – Teil 1

Shownotes

Verrechnungspreise sind längst nicht mehr nur ein steuerliches Thema, auch finanzstrafrechtliche Risiken rücken zunehmend in den Fokus.

In Teil 1 erklärt Johannes Prillinger, wann Fehler bei der Verrechnungspreisdokumentation strafrechtliche Konsequenzen haben können und welche Sanktionen nach § 49b FinStrG drohen. Dabei beleuchtet er insbesondere die Anforderungen an länderbezogene Berichte (Country-by-Country Reporting) und die Frage, ob tatsächlich jede Unrichtigkeit finanzstrafrechtlich relevant ist.

Außerdem zeigt er, warum Verrechnungspreiskorrekturen erhebliche finanzstrafrechtliche Risiken für Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen mit sich bringen können und weshalb unter bestimmten Voraussetzungen auch Verantwortliche ausländischer Konzerngesellschaften in Österreich strafrechtlich belangt werden können.

Bei Fragen oder Feedback zu den Folgen freut sich unser Experte Johannes Prillinger über eine Nachricht an johannes.prillinger@leitnerleitner.com

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Transkript anzeigen

00:00:01: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Talot Steuern, dem Podcast für Finanzstaffrecht.

00:00:07: Ja heute eine Folge die ich unlängst vortragen durfte bei der finanzstaff rechtlichen Tagung in Linz und zwar zum Thema finanzstoffrechtliche Risiken beim Verrechnungspreis Sachverhalten.

00:00:19: Ja, wenn man mir das am Beginn meiner Karriere vor rund fünfzehn Jahren gesagt hätte, dass Verrechnungspreise auch einmal finanzstrafrechtliche Dimensionen erreichen.

00:00:26: Hätte man vermutlich gelacht.

00:00:28: ja warum?

00:00:29: Weil mich haben diese Sachverhalte in der Tat eigentlich die letzten zwölf und ein halb Jahre lang nicht beschäftigt und dann die letzten beiden zweieinhalb Jahre gleich in drei Fällen beschäftigt Und diese Fälle waren allesamt komplett unterschiedlich.

00:00:45: Betraglich waren sie schon in einem Bereich, der für die Unternehmen auch bei Geldstrafen sehr bedrohlich gewesen wäre.

00:00:53: Nämlich im Hinblick auf die Mitarbeiter, die diese Strafen bekommen hätten.

00:00:56: also es ging hier um Verrechnungspreis Nachforderungen im mittleren bis sehr hohen zweistelligen Millionenbereich.

00:01:03: und wenn man sich vor Augen führt dass er in Österreich bei Finanzvergehen, nämlich bei grober Fahrlässigkeit eine Mindeststrafe von zehn Prozent des Steuerschadens zum Tragen kommt.

00:01:18: Dann können diese Sachverhalte natürlich ein Bedrohungspotenzial entfalten.

00:01:23: Ich stehe auch mit Berufskollegen in Austausch und wie gesagt hier ist es nicht rein eine betragliche Höhe das hier erst aber einer gewissen Millionen Grenze sage ich jetzt mal eingeleitet wird.

00:01:34: nein es gibt ja auch Fälle die anhängig sind bereits unter einer Million, also wir sind doch Fälle bekannt von einer halben Million.

00:01:42: Es sind sogar auch Fälle im Umlauf, wo es sogar verurteilende Spoksenatsverfahren schon gab.

00:01:49: wie gesagt Prä- meinen Verfahren konnten wir das im Ermittlungsverfahren zu Einstellungen bringen.

00:01:55: Auch da hat sich bewährt, hier mit den Ermittungsbehörden zu Kooperinien in den Sachverhalt vor Augen zu führen und vollumfänglich mitzuwirken um durch Sachfallsaufklärung diese Verfahren zu einem Ende zu bringen.

00:02:11: Aber wie gesagt dieses Thema ist in der Praxis angekommen.

00:02:17: Verfahren geben, weil natürlich Verrechnungspreis Themen einerseits oft sehr hohe Prüfungsmehrergebnisse auslösen.

00:02:25: Und zum anderen ist jetzt auch im Amt für Betrugsbekämpfung eine eigene, ich nenne es mal Spezialeinheit gibt die hier bewusst ansetzt und die Wissenslücke schließt.

00:02:36: Also wir haben einen Leiter der kommt aus der Großbetriebsprüfung also erkennt die Verrechnungspreisachverhalte von der materiellen Seite her und hat mittlerweile sich auch in den finanstoffrechtlichen Themen eingearbeitet.

00:02:49: das war ja früher immer der große Vorwurf oder wahrscheinlich auch der Grund warum es sehr wenig Preisfälle gab im Finanzstrafrecht, nämlich schlicht und ergreifend dem geschuldet.

00:02:59: Das einfach für das materielle Recht bei den Ermittlungsbehörden oft – ich sage jetzt mal der das Wissensmanagement gefehlt hat.

00:03:08: Also wie gesagt, hier in Österreich gibt es auch eine eigene Einheit beim Amt für Bedrucksbekämpfung angesiedelt die sich speziell diesen Fehlthemen widmet.

00:03:16: man kann das ganze auch nachlesen Herr Kastner hat hier auch im Jahr zwanzig bereits einen Beitrag geschrieben wo er auch sagt welche Fälle ihm hier speziell vorschweben wo es finanzstorfrechtlich seines Erachtens zur Mittungsverfahren kommen kann.

00:03:31: den Beitrag wichser kann ich gerne in den Schonots dann verlinken.

00:03:36: Diese Folge habe ich jetzt bewusst einmal zum Anlass genommen und mich hier dem Thema zu widmen.

00:03:40: Na ja, wie kann man denn das Finanzstrafrecht jetzt einteilen bei Verrechnungspreisachverhalten?

00:03:45: Und da gibt es vielleicht eine große Zweiteilung.

00:03:49: Einerseits gibt's im Finanzstraftgesetz die Delikte Für die bloßen Dokumentationsfehler, Sie wissen ja alle Verrechnungspreise sind sowohl nach allgemeinen steuerlichen Vorschriften also die Buchführung und Aufzeichnungsvorschrifte steuerlich buchführungspflichtig oder aufzeichnungspflichtig besser gesagt.

00:04:09: Und dann gibt es halt spezielle Dokumentationsvorschriften, die dann im Verrechnungspreis- und Dokumentierungsgesetz geregelt sind, VDPG.

00:04:18: Und das natürlich hier nur einen eingeschränkten Teil der am Wirtschaftsleben teilnehmen Unternehmenbetriebe.

00:04:24: wie gesagt mal die Teilung zwischen den Dokumentationdelikten wo hier einfach fehlerhafte Verrechnungspreisdokumentationen finanstaufrechtlich unter gewissen Bestimmungen oder gewisse Voraussetzungen sanktioniert sind und dann die Gruppe zwei, von denen ich eingangs gesprochen habe wurden diese Mindeststrafen von zehn oder zwanzig Prozent je nach Schuldform zur Anwendung gelangen.

00:04:47: Das sind dann die Fälle wo es einen Steuerschaden gibt also sprich wo hier Steuersubstrat in Österreich verkürzt wurde.

00:04:54: Das sind dann diese klassischen Verrechnungspreisfälle, die im Nachgang zu einer Verrehnungspreisprüfung stattfinden.

00:05:02: Warum?

00:05:03: Weil eben hier auch Betriebsprüfungsberichte mit Verrechnungspreisenachforderungen bei dieser Spezialabteilung im Amt für Betrugsbekämpfung landen und hier entsprechend finanstoffrechtlich gewürdigt werden.

00:05:16: Vielleicht das einmal.

00:05:17: zur Einleitung will ich mich speziell dem Thema der Dokumentationsartilikte widmen.

00:05:26: Und da gibt es ja im Gesetz zwei und das eine ist Wie gesagt, das ist harmlos.

00:05:31: Weil da sind diese klassischen Paragraf-Einundfünfzig-Finanzstrafgesetzthemen.

00:05:36: also wenn sie praktisch hier steuerliche Buchführung der Aufzeichnungsvorschriften vorsätzlich – es geht nur bei Vorsatzverletzen – dann können Sie eine Geldstrafe von bis zu fünf tausend Euro bekommen.

00:05:47: Also wie gesagt nachdem Verrechnungspreisdokumentation unter die steuerlichen Aufzeichnungspforschrifte fällt kann das hier drohen.

00:05:55: Allerdings gibt es in der Praxis meines Erachtens keine Fälle, es gibt doch keine Rechtsprechung dazu und sind diese auch natürlich von den finanziellen Bedrohungen überschaubar.

00:06:07: Der zweite Bereich wo Dokumentationsfehler relevant sein können und das betrifft ist das VDPG also das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz.

00:06:16: warum?

00:06:17: Hier haben wir eine spezielle Strafvorschrift im Neunundvierzig B Finanzstrafgesetz dem übrigen grob fahrlässiges und vorsätzliches Vergehen bestraft ist.

00:06:27: Und das scheidet sich dann nur in der Strafhöhe, also wie gesagt bis zu twenty-fünfzigtausend Euro bei grober Fahrlässigkeit und das Doppelte, also bis zu fünfzigtaussend Euro ist der straffbewert bei Vorsatz vielleicht auch eine Besonderheit.

00:06:40: diese Bestimmung ist nicht selbst dann sehr getauglich.

00:06:42: Also das Gesetz schließt hier explizit eine straff befreiende Selbstanzeige aus.

00:06:47: so Jetzt kann man sich natürlich die Frage stellen, wann kommt dieser Barg auf nördnundvierzig B zur Anwendung?

00:06:53: Und wie gesagt der Anwendungsbereich ist im Grunde nach relativ beschränkt weil wir hier eben eine multinational multinationalen Unternehmensgruppe brauchen und auch hier nur der länderbezogene Bericht nach Acht Eins VDPG straf sanktioniert ist.

00:07:09: Die Tathandlung sieht Meines Erachtens zwei unterschiedliche Begehungsformen vor.

00:07:15: Das eine ist die, wenn dieser länderbezogene Bericht nicht fristgerecht übermittelt wird also wie gesagt Frist ist hier zwölf Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres das es sicher auch die Tat-Begehungsform die am leichtesten ein Ding festzumachen ist, warum?

00:07:32: Weil hier hat man einfach eine Frist.

00:07:33: Und wenn der verspätet übermittelt wird, wird man wahrscheinlich relativ wenig dran rütteln können dass man zumindest mal in der groben Fahlsicke drinnen ist weil ja bei einer derartigen Unternehmensgröße unterstellt wird das man diesen Bericht rechtzeitig auf die Welt bekommt.

00:07:45: also wie gesagt vor der Bestimmung der nicht frisgerechten Übermittlung würde ich mich hier mehr fürchten.

00:07:51: Warum?

00:07:52: Weil es gibt so einen zweite Bestimmung auch in der Begehungsform und das ist dann hier die unvollständige oder unrichtige Übermittlung des Länder bezogenen Berichts.

00:08:01: Warum würde ich mich vor dieser Unrichtigen oder unvorständigen Übermittlungen nicht zu fürchten, weil wir hier meines Erachtens schon einen sehr spannenden Fehlerbegriff haben.

00:08:11: Weil man könnte sich jetzt die Frage stellen ist denn jede fehlerhafte Angabe in diesem länderbezogenen Bericht automatisch gleich ein Finanzvergehen nach nördnach?

00:08:23: und die bringt dann immer das Beispiel im länderbetrugenden Bericht?

00:08:27: Das sind ja im Gesetz diese Anlagen eins bis drei sehr ausführlich auch abgedruckt.

00:08:32: am Codex Anlage eins sind zum Beispiel auch Angaben zu machen, wie beispielsweise die Mitarbeiterzahl.

00:08:39: Jetzt könnte man natürlich sagen naja was ist denn wenn hier einfach ein Mitarbeiter zu wenig genannt wird?

00:08:44: Ist es dann schon eine Unrichtigkeit, die unter den Fehlerbegriff fällt und wir hier eine Sanktion von twenty-fünftausend Euro bei Groberverlässigkeit haben?

00:08:54: Und hier würde ich ganz klar sagen nein das Kein Fehler, warum?

00:08:57: erstens die Gesetzesmaterialien lassen hier bei der Mitarbeiterzahl auch Durchschnittsbetrachtungen zu.

00:09:03: Also dass man natürlich hier nicht einen gewissen Stichtag hat.

00:09:06: und das zweite ist... Man wird sich schon die Frage stellen wenn man hier ein Unternehmen hat das beispielsweise hundertfünfzig oder mehrere tausend Mitarbeiter beschäftigt hat und da werden ein zwei drei Mitarbeiter nicht genannt.

00:09:18: naja bitte das wird ja für Für den Zielsetzung des VDPG, nämlich dass man hier Verrechnungspreisverlagerungen oder unzulässige Verrehnungspreistransaktionen global gesehen leichter findet, der überhaupt keine Relevanz hat.

00:09:32: Weil wie gesagt die Anzahl der Mitarbeiter ja wenn man sich um eins oder drei Mitarbeiter erzählt ja keine wesentliche Information für die Verrechenungspreisfragen darstellt.

00:09:42: also das heißt hier kann man natürlich schon aus dem Gesetzeswort laut wahrscheinlich sagen, dass dieser Fehlerbegriff einer sein muss der letztlich wesentlich ist für die materiellen Verrechnungspreisfragen und hier sage ich jetzt mal Abweichungen von wenigen Mitarbeitern nicht automatisch gleich eine Unrichtigkeit bewirken, die sanktioniert ist.

00:10:07: Kann man sagen, was sind denn dann jetzt Unrichtigkeiten die reinfallen?

00:10:10: Wenn man das Ganze jetzt weiterspielen könnte man natürlich sagen in dieser Anlage eins beispielsweise da müssen sie ja für die globalen Destinationen, Juristuktionen wo ihre Unternehmensgruppe Einheiten hat.

00:10:22: Umsätze angeben, die Steuererlast angeben und dann den Profit angeben.

00:10:27: also es sind unterschiedliche Angaben zu machen.

00:10:30: Und da ist es ja dann oft so, naja bitte.

00:10:32: Was haben wir denn dafür ein Umsatzbegriff?

00:10:34: Wenn man jetzt mehrere Juristikzonen haben, dann werden die alle unterschiedliches Unternehmensrecht und unterschiedliches Planzrecht haben.

00:10:41: Ist denn hier eine... eine Harmonisierung aller Umsatzbegriffe vorzunehmen, ja auch das nicht.

00:10:47: Hier sagt man schlichtweg die lokalen Voraussetzungen.

00:10:50: wenn man hier diese Zahlen im Prinzip nimmt dann kann man die ohne Überleitung dem länderbezogenen Bericht zugrunde legen.

00:10:59: also auch hier gibt es Vereinfachungen.

00:11:01: warum?

00:11:02: weil natürlich auch hier das Thema ist Es muss sich letztlich um eine wesentliche Sachfallsverzehrung handeln, die natürlich dann auch Rückschlüsse auf allfällige Verrechnungspreisgestaltungen zulässt.

00:11:17: Und da wird man hier gewissermaßen nicht jeden kleinen Fehler dingfest machen können.

00:11:24: Allerdings und jetzt können wir das vielleicht weiterspinnen.

00:11:27: Irgendwann wird es ja schon kritisch werden wenn man nämlich insbesondere sich anschaut in die Anlage zweigehend, da müssen sie halt dann auf diese einzelnen Geschäfteinheiten auch auf die Main Business Activities Informationen geben.

00:11:41: Und da könnte man natürlich schon sagen wenn Sie hier fehlerhafte Einordnungen vornehmen, die dann verrechnungspreisrelevant sind also wenn Sie beispielsweise hier Forschung und Entwicklung im Prinzip versuchen in irgendeiner Form nichts darzustellen oder wenn Sie Marketinggesellschaften oder wenn sie hier im Prinzip auf Informationen, ich sage jetzt mal falsch darstellen die für die Bestimmung vom Verrechnungspreis Themen wesentlich sind und zu einer Verzerrung der Informationslage führen.

00:12:15: Na ja dann wären wir schon in diesem Anwendungsbereich des Neunundvierzig B drinnen.

00:12:19: also wie gesagt hier spannend wahrscheinlich Nicht jeder Fehler, den man vermeint aus dem Gesetz rauszulesen.

00:12:26: Nämlich nicht jede Unrichtigkeit und nicht jede Unfollständigkeit wird hier gleich die neunundvierzig bärfeln.

00:12:32: Man wird das Ganze alle unter dieser großen Brille sehen müssen, dass es natürlich auch eine Wesentlichkeit haben muss für die Beurteilung der Verrechnungspreisthemen der multinationalen Unternehmensgruppe.

00:12:44: Das vielleicht für diese Bestimmung?

00:12:48: aus meiner Sicht in der Literatur, aber auch sonst wo bisher nicht hervorgeht.

00:12:51: Es gibt hier leider auch zu Neunundvierzig B oder man sagen Gott sei Dank noch keine Rechtsprechung.

00:12:55: Wir haben mit einem Kastner gesprochen vom Amphibiedrugsbekämpfung auch keine Fälle anhängigen momentan also wie gesagt hier ist auch offenbar länger noch nicht mit entsprechender Rechtsprechungen zu rechnen.

00:13:08: Vielleicht ein Punkt, der wir dann auch oft in der Praxis begegnet und das betrifft jetzt die Fälle wo es zu Steuerverkürzungen kommt.

00:13:17: Das ist dann Teil zwei der Podcastfolge nämlich da herrscht dann oft die Meinung vor einer Verrechnungspreisthemen kann das immer nur die lokale Einheit betreffen oder kann das auch beispielsweise Mitarbeiter von ausländischen Gesellschaften betreffen.

00:13:34: Und hier ganz wichtig in Österreich ist es so, dass Finanzstrafgesetz – das hat ja auch einen örtlichen Anwendungsbereich und der ist letztlich nicht darauf beschränkt ob die Tathandlung im Inland begangen wird.

00:13:49: also das heißt nicht nur eine falsche oder einen Tatbeitrag, der im Inland gesetzt wird wie den Österreich-Finanzstrafrecht sanktioniert.

00:13:58: Nein auch wenn Sie aus dem Ausland heraus dazu beitragen dass inländische sprich österreichische Steueransprüche zu niedrig festgesetzt werden also verkürzt werden.

00:14:10: also sprich auch wenn sie zu Verrechnungspreis nach Forderungen in Österreich aus dem Außland beitragen sind sie im Anwendungsbereich des Finanzstrafgesetzes und das kann eben da zu führen dass im Bereich des Finanzstrafgesetzes hier ein Kaskadeneffekt eintritt.

00:14:27: Also sprich, das eine Verrechnungspreis nach Forderung die rein an der österreichische Entity betrifft nicht nur die Mitarbeiter in der österreichischen Steuerabteilung oder den österreichischen CFO-Betreffen sondern auch unter Umständen Mitarbeiter aus ausländischen Entities hier in Österreich strafrechtlich belangt werden können wenn ihnen einen entsprechenden Tatbeitrag nachgewiesen werden kann.

00:14:49: und das macht es eben finanstoffrechtlich in Verknüpfung mit dieser Mindestsanktion so lästig, weil hier dann wirklich auch im Unternehmensverbund sehr hohe Straftrohungen tröhen können.

00:15:02: Und das Problem, das wir hier auch haben ist... Wenn es mal zu einem Steuerschaden kommt, also sprich wenn es nicht nur ein Dokumentationsdelikt ist dann sind diese Straftrungen auch abhängig vom Verkürzungsbetrag.

00:15:16: Das heißt das ist ja auch lästig weil diese Beträge natürlich nach oben hin offen sind und wir gerade bei Verrechnungspreis Sachverhalten oft sehr hohe Steuernachforderungen haben können die da natürlich in Verbindung mit der Mindeststrafe zu sehr, sehr hohen Belastungswirkungen führen können.

00:15:33: Und das ist glaube ich ein ganz entscheidender Punkt den man sich hier in der Praxis vor Augen führen muss.

00:15:39: und umgekehrt gilt natürlich das gleiche auch dass das Mitarbeiter in österreichischen Entities umgekehrt auch zu Verrechnungspreisthemen im Ausland beitragen können, vorausgesetzt dass eben dieses Ausland so eine ähnliche Bestimmung im Finanzstrafgesetz hat wie Österreich.

00:15:56: Also auch hier bitte mitzudenken diese Verrechenungspreissachverhalte wenn sie gerade in Österreich nicht zu einer Steuernachforderung führen aber beim Ausland zu einer Steuernachführung führen und das Finanzstraftgesetz dort lokal ähnlich ausgestaltet ist kann das natürlich Mitarbeiter, Konzernmitarbeiter in österreichischen Entities betreffen.

00:16:18: Ja das werden wir die einleitende Folge zu den Themen Verrechnungspreise und Finanzstrafrecht mal allgemein und im Speziellen auch zu diesen Dokumentationsthemen.

00:16:27: wie gesagt Folge zwei wird sich dann nochmal ganz konkret damit beschäftigen wenn es auch zur Steuerschaden in Österreich kommt worauf man da in der Praxis achten muss.

00:16:35: ich hoffe die Folge war für sie von Interesse und wünsche eine schöne Arbeitswoche.

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