Folge 42 - Selbstanzeige ohne Täternennung: § 30 Abs. 3 FinStrG in der Praxis

Shownotes

Eine Selbstanzeige ohne Täternennung - geht das überhaupt? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. § 30 Abs. 3 FinStrG eröffnet eine in der Praxis oft übersehene Möglichkeit, Fehler früherer Verantwortlicher zu korrigieren, ohne diese ausdrücklich als Täter:innen nennen zu müssen.

In dieser Folge von Tatort Steuern erklärt Johannes Prillinger, wie die Berichtigung nach § 15 BAO automatisch strafbefreiende Wirkung für Vorgänger:innen entfalten kann und warum diese Regelung insbesondere bei Managementwechseln und Due-Diligence-Prozessen relevant ist. Außerdem zeigt er, wo die Grenzen liegen, warum das zuständige Finanzamt entscheidend ist und weshalb die nicht verlängerbare Drei-Monats-Frist besonders im Blick behalten werden sollte.

Bei Fragen oder Feedback zu den Folgen freut sich unser Experte Johannes Prillinger über eine Nachricht an johannes.prillinger@leitnerleitner.com.

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00:00:01: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Tardor Steuern, dem Podcast für Finanzstrafrecht.

00:00:06: Heute beschäftigt mich mit der Frage Gibt es eine Selbstanzeige ohne Täternennung?

00:00:11: Ja das ist eine Frage die ich auch oft meinen Studenten auf der Uni stelle.

00:00:16: Grüße nach Graz!

00:00:17: Und ich bekomme dann oft die Antwort Nein weil sonst ist da eine Wirksamkeitsvoraussetzung der Selbstanzeit nicht erfüllt wie haben wir alle gelernt.

00:00:25: Täter Nennungen ist erforderlich.

00:00:26: nur für die genannten Täter wirkt die Selbstanzeigt Allerdings.

00:00:30: die richtige Antwort wäre, ja es gibt auch Selbstanzeigen, die strafbefreiende Wirkung ohne Täternennung entfalten.

00:00:37: Es ist ein bisschen versteckte Bestimmung.

00:00:39: warum?

00:00:40: sie findet sich nicht im Bargraf XXIX Finanzstrafgesetz sondern Sie findet sich in Bargraff XXIII Absatz III Finanzstraftgesetz.

00:00:47: also der Gesetzgeber hat hier den Leser mit Extrameilen begünstigt der bis zum Ende liest und so verwundert das auch nicht dass in der Beratungspraxis diese Bestimmung oft ein Schattentasern aufweist.

00:00:58: Meiner Meinung nach völlig zu unrecht und ich selbst die Bestimmung auch in einigen Fällen angewendet, warum?

00:01:04: Weil die Bestimmung für den Anwendungsbereich ja und für den Klienten eine total attraktive Lösung aufweißt!

00:01:11: Der Use Case ist folgender – stellen Sie sich vor sie sind als Geschäftsführer oder CFO.

00:01:17: treten sie neuen Unternehmen ein und kommen bei der Übernahme ihrer Funktionen drauf dass ihr Vorgänger Steuererklärungen falsch oder unrichtig, oder überhaupt nicht eingereicht hat.

00:01:27: Was werden Sie machen?

00:01:28: Na ja klar!

00:01:28: Sie werden den Fehler korrigieren, sie werden die Steuererklärungen nachreichen und berichtigte Steuererklarungen einreichen.

00:01:34: Warum?

00:01:35: Wissen wir alle, sonst haften Sie nach BAGA-Fünfzehn-BRO für vorenthaltene Abgabenbeträge.

00:01:41: Also das heißt der Fehler wird schon aus Ihrem eigenen Interesse zu korrigieren sein weil sie einfach nach Fünftzehn BRO nicht für die vorenthaltenen Abgaben beträge haften wollen.

00:01:50: Die Frage die dann oft gestellt wird ist die Na ja sollen wir den Vorgänger als Detainer nennen?

00:01:58: und Sie können sich vorstellen Eine Täternennung wäre hier nicht leicht, warum?

00:02:03: Wir wissen dann nicht mehr wer konkret zuständig war.

00:02:06: Wir können den Vorgänger vielleicht nicht mehr erreichen und selbst wenn er erreicht wird wissen wir nicht ob er genannt werden will.

00:02:12: also das heißt hier eine Selbstentzeige zu erstatten.

00:02:15: das könnte schon ordentlich für die Zeitschiene einen Bremsklotz bedeuten.

00:02:19: Und die Lösung hier ist der Dreißig Drei.

00:02:21: Warum all diese Fragen müssen sie sich nicht stellen.

00:02:24: im Anwendungsbereich des Dreißig Drei, müssen sie nämlich den Vorgängern nicht nennen.

00:02:30: Warum nicht?

00:02:31: Weil eben diese Berichtigung nach Fünfzehn BRO automatisch auch die Wirkung einer Selbstanzeige entfaltet.

00:02:38: für den Vorgegner der die Erklärungen falsch unrichtig oder fehlerhaft eingereicht hat wirkt das automatisch als Selbstanziege sofern eben die anderen Voraussetzungen in der Selbstanzeit erfüllt sind.

00:02:51: also das heißt im Ergebnis wenn dann der Schaden gut gemacht wird, rechtzeitig gut gemacht dann entfaltet diese Berichtigung nach Fünfzehn B.A.O auch automatisch für den Rechtsvorgänger ohne dass er genannt wird, ohne das Erstäter in der Selbstentsage genannt werden, straffbefreiende Wirkung.

00:03:08: und da ist schon ein riesen Vorteil weil es einfach die Intutilligence Prozess und die Korrekturmaßnahmen die an seinem Ende stehen wesentlich erleichtert.

00:03:15: wenn sie hier nicht abgrenzen müssen Mache ich eine Selbstanzeige, für den Vorgänger war es ein Fehler der den Grad der groben Verlässigkeit erreicht.

00:03:23: Erreiche ich Ihnen wer war zuständig?

00:03:26: und wie gesagt auch diese Fragen müssen Sie sich nicht stellen.

00:03:28: sie können das nach Dreizig drei regelmäßig beantworten, wenn die Voraussetzungen nach Fünfzehn BRO vorliegen wirkt das Ganze automatisch auch als Selbstanzeige.

00:03:38: Na ja kann man sagen der Dreißig Dreier ist eine klasse Geschichte.

00:03:40: gibt es da nicht auch ein paar Stolperfallen?

00:03:42: Ja in der Praxis ist auf ein paar Dinge zu achten.

00:03:45: worauf achte ich?

00:03:47: Naja ganz klar!

00:03:48: Der Dreißiger geht nur dann wenn sie eine Bargherr-Fünftzehn-BRO Berichtigung zusammenbringen und die Fünften BRO Berichtigung geht eben nicht für alle Abgaben sondern nur für die Abgaben wo sich Steuererklärungen abgeben.

00:04:01: Also das heißt klassische Weise Lohnabgaben, also Fehler bei Lohn-Abgabensachverhalten werden nicht von Barger Fünfzehn erfasst und korrespondierend auch nicht mit dem Dreißig Drei sanierbar.

00:04:12: Das ist einmal das Erste.

00:04:13: Das Zweite ist nachdem der Dreißigt Drei auf die Barger Fifzehn beherohr Klärung abstellt müssen sie der es finanzamt wählen, dass für die Fünfzehner Erklärung zuständig wäre.

00:04:24: Also das heißt sie können das nicht einfach wie eine andere Selbstanzeige beispielsweise beim Amt für Betrugsbekämpfungen einbringen?

00:04:30: Nein!

00:04:31: Sie müssen hier das zuständige Finanzamt treffen also die zuständigen Abgabenbehörde.

00:04:35: Also sie müssen schauen bei dem Vertreter in den Steuerpflichtigen ist es finanziell im Österreich oder ist es finansum für Großbetriebe.

00:04:42: Beim richtigen Finanzamt müssen sie es einbringen.

00:04:44: Der Joker ABB scheidet mit diesem Fall aus.

00:04:47: Das ist vielleicht ein Punkt der ganz wichtig ist, weil wenn Sie den nicht einhalten dann wäre das Ganze überhaupt nicht strafbefreiend.

00:04:52: Also dann würden sie nicht in die Rechtsvultat des Dreißig drei reinkommen.

00:04:55: also das ist wichtig.

00:04:57: Vielleicht auch wichtig Sie müssen die Voraussetzungen des Fünfzehn BAO einhalten und die in der Praxis kritische Bestimmung ist hier die Drei-Monatsfrist.

00:05:05: Weil die drei Monatsfrist nicht verlängerbar ist, das heißt aberkennendes Fehlers müssen sie innerhalb von drei Monaten hier die berichtigende Anzeige abgeben.

00:05:20: Scharf, weil wenn wir jetzt ein Do-Dili-Genz-Prozess anstoßen dann dauert der do-dili-genz-prozess mal vier Monate neuer und da sind wir schon einen Monat drüber.

00:05:27: Und dann geht das nicht mehr.

00:05:29: Hier bietet die Lösung im Lesen des Gesetzestecktes Warum?

00:05:33: Es heißt hier aberkennen des Fehlers und der Fehler wird ja im Regelfall nicht am Beginn beim Kickoff-Mitting vom due diligence Prozess erkannt, sondern der WDR im Regelfall gegen Ende des Prozesses erst erkannt werden.

00:05:43: Also den due diligence-Prozess dient da gerade dazu die Fehler zu identifizieren.

00:05:47: das heißt eine Fehler Kenntnis wären sie eher erst am Ende des Processes haben.

00:05:51: Bitte hier vielleicht ein Tipp.

00:05:53: schauen Sie sich hier an einfach die E-mail Korrespondenz mit dem der den due due diligence prozess führt.

00:05:58: warum irgendeinem e-mail Lies man dann schon aus der Formulierung raus, naja wann Kenntnis der Fehlerquelle war?

00:06:04: und dann sollten es halt die drei Monate schon scharf rechnen weil wie gesagt vier Monate zu warten das wäre maximal unglücklich.

00:06:10: Also das heißt hier bitte Tipp in der Praxis nicht am Beginn des Zudilligensberichts sondern eher am Ende beginnt die Frist zu laufen.

00:06:16: Jetzt kann man natürlich sagen okay diese Bestimmung ist total super und warum wird sie nicht öfter eingesetzt?

00:06:22: Ich weiß es auch nicht!

00:06:24: Ich habe sie schon sehr oft eingesetzt, warum?

00:06:26: Sie ist insbesondere ein total geniales Werkzeug.

00:06:29: Insbesondere wenn sie größere Unternehmen haben wo es häufiger zu wechseln von CEO-CFO Positionen kommt.

00:06:35: weil man kann dann einfach schnell eine Fehlerkorrektur durchführen ohne langwierige Hickhack und hin und her mit dem Vorgängern.

00:06:42: Wo man ja eh weiß der Vorgänger würde sich immer ziehen auf eine Selbstzeit genannt zu werden.

00:06:45: Man kann ihn oft nicht erreichen.

00:06:47: Und so kann man den Fehler konsequent und auch ohne Schaden nämlich zu willrechtlichen Schaden für den Vorganger bereihen weil einfach diese Berichtigung ja auch als Selbstanzeige für den Vorgänger Strafbefragende Wirkung hätte.

00:06:59: und das ist quasi eine Win-Win Situation für den neuen, sage ich mal Funktionsinhaber wie auch für das alte Management einer Klasse Lösung.

00:07:08: Ich hoffe die Folge hat Ihnen gefallen, freue mich auf der Feedback und eine schöne Arbeitswoche!

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