Folge 39 - Öffentlichkeit im Finanzstrafverfahren: Wer darf bei Verhandlungen dabei sein?

Shownotes

Öffentlichkeit im Finanzstrafverfahren: Wer darf bei Verhandlungen dabei sein?

Sind Finanzstrafverfahren öffentlich? Und wann kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden?

In dieser Folge von Tatort Steuern sprechen Johannes Prillinger und Rainer Brandl über Öffentlichkeit, Medienberichterstattung und Steuergeheimnis im Finanzstrafverfahren. Sie beleuchten, welche Verfahren öffentlich sind, welche Rolle Spruchsenatsverhandlungen spielen und warum der Schutz sensibler Steuerinformationen in der Verteidigungspraxis besonders wichtig sein kann.

Bei Fragen oder Feedback zu den Folgen freut sich unser Experte Johannes Prillinger über eine Nachricht an johannes.prillinger@leitnerleitner.com

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00:00:04: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Tardor Steuern, dem Podcast für Finanzstrafrecht.

00:00:09: Heute beschäftige ich mich mit einer ganz an entspannenden Frage nämlich die Öffentlichkeit im Finanzstraftverfahren.

00:00:15: ist es wirklich so dass bei jeder Verhandlung die Öffentlichkeit im Saal sitzt?

00:00:19: Und dazu freut es sich wieder jemanden begrüßen, nämlich Dr.

00:00:22: Rainer Brandl bei uns Partner im Hause für Finanzstrafrecht.

00:00:25: er hat sich diesem Thema erst umdängens gewidmet beim Verfahrensrechtstag in der Uni Graz und das war ein Vortrag der auf sehr viel Zustimmung gestoßen ist.

00:00:33: das nehmen wir jetzt auch zum Anlass und widmen dem eine Podcast-Folge.

00:00:37: Lieber Rainer, es freut mich dass du damit diesem Thema zu mir gekommen bist.

00:00:41: Wie siehts denn jetzt aus?

00:00:42: Sind die Finanzstrafverfahren in Österreich den Zwingend öffentlich oder gibt's da Besonderheiten, die zu beachten sind?

00:00:49: Liebe Garnes herzlichen Dank!

00:00:51: Zu diesem Thema heute sprechen darf.

00:00:53: eine ganz erspannende Frage und ja sage ich mal höchst aktuell, weil ja jetzt generell im Strafverfahren viel darüber diskutiert wird wie öffentlich darf so ein straffverfahren sein.

00:01:02: Ich sag nur das Schlagwort Live-Ticker.

00:01:05: Ja, deine Frage ist auf Finanzstrafverfahren öffentlich?

00:01:09: Ich stelle eine Gegenfrage wer weiß dass es im Jahr zwanzig vierundzwanzig ca.

00:01:19: in verwaltungsbürglichen Finanzstrafverfahren gegeben hat und rund fünfhundert Verfahren im gerichtlichen Finanzstoff verfahren, also ich habe von diesen sechstausend Verfahren nicht gelesen.

00:01:28: wenn da eines zwei oder fünf dabei waren dann ist es glaube ich viel, also insofern könnte man meinen dass eben das Finanzstoffverfahren eigentlich nicht öffentlich ist.

00:01:36: Das ist ein guter Punkt ja?

00:01:40: Aber natürlich die Öffentlichkeit spielt im Finanzstraftverfahren eine große Rolle, aber erst zu einem sehr späten Zeitpunkt.

00:01:47: Nämlich erst dann wenn wirklich verhandelt wird.

00:01:50: also jetzt musst du wirklich eine mündliche Verhandlung ausgeschrieben werden und diese mündlichen Verhandlungen ist öffentlich natürlich im berichtlichen Finanzstrafverfahren sowieso.

00:01:59: da gelten ja ohnehin die allgemeinen Regelungen über Strafverfohren.

00:02:04: Aber auch Spruchsenarztverhandlungen eines in verwaltungsbürtlichen Finanzstoffverfahren sind öffentlich Verhandlungen vom Einzelbergen hingegen nicht.

00:02:12: Also sie sind nicht öffentlich.

00:02:14: Und was waren das für die Hintergründe?

00:02:16: Warum hat sich der Gesetzgeber dafür entschlossen, dass man Finanzstrafverfahren öffentlich macht?

00:02:20: Kannst du da so ein paar Insights geben zur Gesetzesentwicklung oder wie würdest du das

00:02:26: sehen.

00:02:27: Ja es ist halt ein bisschen zweischneidig im Finanzstraftverfahren immer.

00:02:30: zum einen gibt es diesen Öffentlichkeitsgrundsatz im Strafverfohren der auch verfassungsrechtlich abgesichert ist also der hat ja auch einen berechtigten Grund.

00:02:40: anderseits werden gerade in Finanzstrafverfahren mit persönlichen Sachen erledigt, die grundsätzlich nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind.

00:02:48: Also es geht gerade bei den Steuern um sehr höchstpersönliche Informationen und Österreich hat hier eine Tradition dahingehend das man ein Steuergeheimnis haben dass diese abgangmächtliche Geheimhaltungspflicht einen hohen Wert hat und das ist natürlich jetzt ein Widerspruch ja weil im Finanzstraft verfahren wo die Öffentlichkeit dabei sein kann wird er genau über diese Dinge gesprochen, die ansonsten ja geheim zu halten sind.

00:03:15: Und daher war es so dass ursprünglich die Öffentlichkeit nur im Gerichtlichen Finanzstrafverfahren zugelassen wurde und in Verwaltungsbehördlichen verfohren erst mit der Novelle

00:03:25: n.N.A.V.,

00:03:27: die Öffentlichkeit auch in verweintungsbehörtlichen Spruchsenarztverfahren zugelassen worden ist.

00:03:32: Aber es hat immer schon die Möglichkeit gegeben einen Antrag zu stellen das dann wenn persönliche Angelegenheiten besprochen werden, die der obgaumrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen.

00:03:43: Dass dann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann.

00:03:47: Und jetzt kann man ja sagen das ist ja auch was Gutes dass die Öffentlichkeit mit dabei ist weil auf der anderen Seite wird dadurch eine geheimen Justiz ich sage jetzt einmal unterbunden.

00:03:59: also das heißt im normalen Finanzstrafverfahren könnte man ja auch sagen, wäre eine Geheimjustiz nicht ganz so ideal.

00:04:07: Auf der anderen Seite geht es um sehr sensible Bereiche.

00:04:09: Es geht im Prinzip ja auch um dem Steuergeheimsunterliegen in den Themenbereichen.

00:04:14: Jetzt wie würdest du diese Spannungsfeld sehen?

00:04:18: Bist du ein Fan öffentlicher Verhandlungen oder stellst du den Antrag?

00:04:22: Du sagst das gibt die Möglichkeit den Antrag zu stellen und stellst diesen Antrag auch um diese Öffentlichkeit auszuschließen.

00:04:28: Wie gehst du in diesem Spannungfeld jetzt vor?

00:04:31: Insbesondere als Verteidiger?

00:04:33: Ja, das ist ganz eine spannende Frage und nicht immer einfach zu entscheiden.

00:04:38: Ich glaube dass man etwas den Fokus verloren hat was Sinn und Zweck diese Öffentlichkeit ist.

00:04:44: Es ist genau das was du erwähnt hast.

00:04:45: es geht darum Zu vermeiden dass es zu einer geheimen Justiz kommen.

00:04:50: also die öffentlichkeits soll ja Den betroffenen schützen schützen vor der geheime justiz Und es geht nicht darum dass hier der Beschuldigte oder der Angeklagte auf den Pranger gestellt wird.

00:05:05: Und das ist ganz entscheidend, es ist kein Recht der Öffentlichkeit dabei zu sein, sondern primär geht's darum die Betroffenen vor geheimer Justiz zu schützen und deswegen gibt sie ihm diese berühmte Volksöffentlichkeit,

00:05:18: d.h.,

00:05:19: die Justiz soll durch das Volk kontrolliert werden.

00:05:23: aber es gibt auch die Medienöffentlichkeiten.

00:05:25: also das ist schon ein wichtiger Punkt.

00:05:27: Es soll darüber auch berichtet werden Allerdings bisher traditionellerweise im Nachhinein, also so live Mitschnitte im Fernsehen oder auch im Radio sind nicht zugelassen.

00:05:42: Und zusammenforscht kann man sagen dass diese Rechtsprechung eben der Überwachung durch die Allgemeinheit unterzogen werden soll und damit soll das Vertrauen in die Gerichte gestärkt werden und auch die Fairness des Verfahrens gefördert werden.

00:05:56: Das ist da tiefere Hintergrund.

00:05:59: Also dieser ganz spannender Gesicht Punkt.

00:06:01: Und ja, ich meine man hat es mitbekommen diese Liveberichterstattungen in öffentlichkeitswirksamen Strafverfahren die dienen dazu da Reichweite zu generieren, euch verkaufs fördern die Maßnahmen für Social Media-Plattformen und dergleichen zu sein.

00:06:18: Wie siehst du diese Entwicklung, dass wir eigentlich jetzt in den großen Finanzstrafverfahren oder den großen Gerichtsstrafverfahren über mehrere Zeitungsportale oder über mehrere Newsportale fast sekündlich mitbekommen was dort passiert?

00:06:31: Und nicht nur das sondern auch in weit mehr als das.

00:06:34: so passiert nämlich auch dann diese ganzen Bashing-Kommentare, die dann angeschlossen sind.

00:06:38: wie stehst du dieser Entwicklung gegenüber?

00:06:41: Ich sehe das in Summe sehr kritisch, insbesondere dann wenn diese Leifticker auf einer Plattform kommentiert werden.

00:06:51: Das erinnert mich fast ein bisschen an Brot und Spiele.

00:06:53: also man bietet hier sagen wir einen breiten nicht mehr definierten Publikum, eine Podium um sich hier auch äußern zu können wie man sie nicht äußeren soll.

00:07:04: Das alles wird es im Gerichtssaal nicht geben, weil im Gerichtssaal hat der Richter oder ist die Richterin auch Sitzungspolizei und wenn da jemand von sich Unmutz Äußerungen geben würde, würde er das Saales verwiesen werden.

00:07:17: Derjenige, der daheim vom Computer sitzt und zu einem Live-Ticker seinen Kommentar dazu schreibt, der kann das machen ohne dass er zurechtgewiesen werden kann.

00:07:26: Und das sehe ich sehr problematisch, weil wie gesagt es geht ja nicht darum die Betroffenen an den Pranger zu stellen, sondern es geht darum rechtstaatliches Verfahren zu garantieren.

00:07:41: Das ist glaube ich ein wichtiger Punkt.

00:07:44: Was ich jetzt aus der persönlichen Verteidigungspraxis oft mitgenommen habe, ist das dass die Klienten natürlich schon ein sehr hohes Interesse daran haben.

00:07:50: erstens, dass über diese Fälle möglichst wenig publik wird und das beginnt schon im Ermittlungsverfahren gar nicht so sehr in einem mündlichen Verfahren, sondern einen sehr frühen Stadion.

00:08:00: Ist es ja oft so, dass sie im Vorbereitungstermin gefragt wird?

00:08:03: Naja.

00:08:03: Wenn man da die Generaligen durchgehen müssen und dann muss ich zu meinen Vermögens- und Einkommensverhältnissen klar Stellung beziehende darf der auch in Wahrheit nicht nix Falsches erzählen weil meistens im gerichtlichen Bereich ist das Grundbuch offen, ist der Firmenbuch Auszug ja gleichzeitig offen und der Richter testet er erstmalig ab sagt mir der Betroffene, die Wahrheit verschweigt mal irgendein Grundstück.

00:08:23: Da muss man ja sehr viel Preis geben wo viele dann schon sagen na wer ist denn da mit dem Gerichtsaal?

00:08:28: Wer hört den damit und steht das ganze morgen in der Zeitung?

00:08:32: so dass immer der Wunsch ist wenn man sagt ok wir stellen einen Antrag auf Ausschuss der Öffentlichkeit, dass der Kind natürlich immer happy ist.

00:08:40: In welchen Fällen stellst du die Anträge?

00:08:42: was sind deine Erfahrungswerte zu diesem Thema?

00:08:46: Wie ich eingangs gesagt habe, von vielen Finanzstoffverfahren bekommt man ja nichts mit.

00:08:50: Also wenn ich sehe es ist eine mündliche Verhandlung vom Spruchsenat und das sind drei Leute dabei und die gehören entweder zu mir weil keine Ahnung Bekannte mitgehen oder sie gehören zum Amt für Beduchsbekämpfung weil dort junge Mitarbeiter praktisch auch lernen sollen wie derartige Verhandlungen ablaufen dann sehe ich überhaupt keinen Grund hier die Öffentlichkeit auszuschließen.

00:09:10: also das würde dann eher mehr Unruhe in einbringen als es an den Mandanten nützt habe ich aber den Eindruck, dass Medienvertreter anwesend sind.

00:09:18: Dann muss man wirklich mit dem Mandan besprechen will er das haben?

00:09:21: weil dann genau diese Gefahr besteht, dass weniger über die Sache berichtet wird sondern über die Dinge die die breite Öffentlichkeit gerne lesen möchte.

00:09:31: und da sind genau die Punkte die oft mit der Sache gar nicht so viel zu tun haben die wir aber definitiv nicht in der Zeitung oder auf Social Media lesen möchten.

00:09:40: und dann kommt selbstverständlich der Antrag.

00:09:44: Und ja, in dem regelmäßig, sagen wir mal Informationen hier erörtert werden die da obgaumrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterlegen ist das meiner Sicht im Regelfall der Öffentlichkeit auszuschließen.

00:09:58: Also es heißt mit dem Antrag stattzugeben sein?

00:10:00: Davon gehe ich aus wobei auch hier man sagen muss letztendlich entscheidet der Richter darüber Der muss über diesen Antrag befinden und Daher gilt auch hier keine Überraschungsangriffe in der mündlichen Verhandlung, sondern vielleicht bereits im Vorfeld abklären.

00:10:19: Wie gehen wir damit um?

00:10:20: Wenn die Öffentlichkeit zum Problem und Anführungszeichen werden könnte so dass auch der Richter im Vorfall schon die Chance hat sich auf diese Situation vorzubereiten weil Für den normalen Strafricht ist es nicht alltäglich die Öffentlichkeit auszuschließen, weil es eben hier im Finanzstrafrecht einen besonderen Ausschlussgrund gibt.

00:10:42: Denn es so in der STPO nicht gibt und insofern macht's auch hier Sinn, im Vorfeld schon die Fronten entsprechend abzuklären.

00:10:52: Super Rainer vielen Dank!

00:10:53: Spannendes Thema und ich hoffe für Sie war das recht spannend.

00:10:56: Danke dir.

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