Folge 40 - Verjährung im Finanzstrafrecht: Wann ist ein Finanzvergehen nicht mehr strafbar?
Shownotes
In dieser Folge von Tatort Steuern sprechen Johannes Prillinger und Rainer Brandl darüber, wann Finanzvergehen tatsächlich verjähren, welche Fristen gelten und welche Umstände die Verjährung hemmen können.
Außerdem erklären sie, warum Finanzordnungswidrigkeiten den Fristenlauf beeinflussen können, welche Unterschiede zwischen finanzstrafrechtlicher und abgabenrechtlicher Verjährung bestehen und weshalb gerade bei Selbstanzeigen eine sorgfältige Prüfung unverzichtbar ist. Anhand praxisnaher Beispiele zeigen sie, wie sich der Verjährungseinwand erfolgreich in der Verteidigung nutzen lässt.
Bei Fragen oder Feedback zu den Folgen freut sich unser Experte Johannes Prillinger über eine Nachricht an johannes.prillinger@leitnerleitner.com.
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00:00:02: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Tat und Steuern, den Podcast für Finanzstrafrecht.
00:00:07: Heute beschäftige ich mich mit einer Frage die in vielen Bereichen ein Quick-Win ist nämlich über einen sehr frühen Zeitpunkt schon Brand ausgeben kann für ein Finanzstraftverfahren und das ist der Strafwirkungsgrund der Verjährung.
00:00:22: Der wird vielfach in der Praxis unterschätzt obwohl er eine in der Praxis unterschätzt er aber natürlich sehr große Reichweite hat.
00:00:30: Er wäre zwar von Amtswegen wahrzunehmen, aber es schadet ihm man nicht wenn der Verteidiger auch hier sich die gesetzlichen Grundlagen zu Gemüte führt um hier für seinen Klienten das bestmögliche Ergebnis rauszuholen.
00:00:41: und auch bei dieser Folge freut Rainer Brandl bei uns im Hause Finanzstrafpartner begrüßen zu dürfen.
00:00:46: Warum?
00:00:47: Er hat sich mit diesem Thema schon glaube ich sehr, sehr bald nach dem Wechsel zur Roman Leitener beschäftigen müssen und sich in den einen oder anderen literarischen Beitrag auch mit der Verjährung explizit beschäftigt.
00:00:58: Lieber Rainer danke fürs kommen und das freut mich dass du die Verjährungsfrage heute Stellung nimmst!
00:01:03: Lieber Johannes, sehr gerne tatsächlich ein Thema das mich schon sehr lange beschäftigt und das aus meiner Sicht eine enorme Praxisrelevanz hat.
00:01:12: Und ja, was gibt es besseres?
00:01:15: Also wie man sagen kann, wir können uns die Diskussionen darüber ersparen ob das Finanzvergehen verwirklicht worden ist oder nicht.
00:01:24: Wenn es ohnehin nicht mehr gestraft werden kann.
00:01:29: Die Verjährung im Finanzstrafrecht in Paragraph einunddreißig Finanzstoffgesetz ist ja ein Strafaufhebungsgrund, ein persönlicher Strafaufebungsgründ.
00:01:40: Und was ist der Hintergrund, warum hat man so etwas gemacht?
00:01:43: Na ja, man sagt nach einem bestimmten Zeitablauf kann das Strafziel nicht mehr verwirklicht und erreicht werden.
00:01:52: Da geht es sowohl um diesen Spezialpräventiven Aspekt.
00:01:55: also wenn einer mal daneben gegriffen hat und sich dann in der Folge aber lange Wohlverhalten hat, dann soll er jetzt sagen wir zehn Jahre später mit einem Straffer voran konfrontiert werden.
00:02:05: Das bringt auch nichts mehr!
00:02:10: kann dann nicht mehr erfüllt werden, weil die Straftat einfach zu lange zurück liegt und man sie auch in der breiten Öffentlichkeit nicht mehr damit auseinandersetzen und identifizieren kann.
00:02:21: Und deswegen macht es Sinn dieses Instrumentes zu haben und natürlich immer darauf zu schauen ob das auch zur Anwendung kommt.
00:02:29: Was ist jetzt so die klassische Verjährungsfrist bei Finanz vergehen oder gibt's da Unterschiede?
00:02:33: Worauf kommt es da an aus deiner Sicht?
00:02:35: Ich glaube, die wichtigste Frist ist diese fünf Jahresfrist.
00:02:38: Darunter fallen die klassischen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung und der Gruppfallessingabgabenverkürzung.
00:02:44: Da ist dem Runden auch einmal nach fünf Jahren Schluss.
00:02:47: Im Abgangbetrug ist die Frist jetzt verlängert worden.
00:02:50: Das sind zehn Jahre.
00:02:52: bei Finanzordnungswidrigkeiten sind es drei Jahre bzw.
00:02:55: ein Jahr.
00:02:57: Jetzt kommt aber das große Arbeit.
00:02:58: Diese Fristen sind dann nicht mehr relevant wenn es zu einer Hemmung dieser Frist
00:03:04: kommt weil sonst würde man sagen ist relativ kurz alles bald ausgesessen, kein Problem.
00:03:09: Aber die Hemmung ist ja das was in der Praxis den Unterschied macht wie worauf unsere da aufpassen?
00:03:13: Was sind denn die größten stolper Fallen aus deiner Sicht?
00:03:17: Für all diejenigen die, sag ich mal sehr real immer wieder Finanzvergehen begehen wenn jemand über Jahre hinweg einen schwarz Umsatz nicht erklärt Der kann nicht wirklich auf die Verjährung hoffen.
00:03:29: Warum?
00:03:31: In der Praxis wichtigste Hemmtat bestand es jener dass Verjährung dann nicht eintritt, wenn innerhalb dieses Zeitfensters der Verjährung also innerhalb dieser fünf Jahre erneut ein vorsätzliches Finanzvergehen begangen wird.
00:03:46: Weil dann das alte Finanzvergehen erst dann verjährt, wenn dieses neu begangene Finanzvergen auch verjert ist.
00:03:54: Mit anderen Worten ich brauche einen Zeitfenster von fünf Jahren wo ich mir zumindest vorsätzlich nichts zu schulden kommen lasse kann ich den Verjährungsjogger ziehen.
00:04:06: Ich glaube, das ist der wichtigste Hemmgrund, der die größte Bedeutung hat.
00:04:12: Aber natürlich auch und das ist auch nicht ganz unwesentlich wenn natürlich einmal ein Verfahren eingeleitet ist egal ob gerichtlich oder verwaltungsbehördlich dann ist diese Verjährung auch gestoppt.
00:04:22: also unabhängig davon wie lange dieses Verfahren dauert Wenn die Behörde rechtzeitig das Finanzstrafverfahren eingeleitet hat kann ich auch nicht mehr mit Verjährung argumentieren.
00:04:35: Und da noch ein wichtiger Punkt, absolute Verjährungen gibt es in den verwaltungsbehördlichen Verfahren und das sind eben zehn Jahre.
00:04:42: Ja jetzt sagst du, man muss für eine Periode von fünf Jahren clean sein aber das ist ja das Problem.
00:04:51: wenn ich dann einen Finanzvergehen habe dass vorsätzlich ist dann blockt es mir diese Verjährung.
00:05:00: Sind das nur die klassischen Finanzverginn oder fallen da auch diese vorsätzlichen Finanzordnungswidrigkeiten rein?
00:05:05: Ich sage jetzt mal, diese Schenkungsmeldungsdelikte oder diese einundfünfziger Ordnungswiedrigkeiten führen auch die dazu dass diese Verjährungsfrist gehämpft ist.
00:05:14: oder sieht man das entspannt?
00:05:15: Nein,
00:05:16: das kann man leider nicht entspannen sehen.
00:05:18: ich glaube das ist auch der große Schwachpunkt dieser Verjahrungsbestimmung, dass auch bloße Finanzordnungwidrigigkeiten die ja auch bei Definitionen Finanzvergehen sind und im Regelfall auch nur befuhrs als strafbar sind, diese Verjährung hemmen blocken können.
00:05:34: Und das ist aus meiner Sicht aber nicht ganz sachgerecht, aber unabhängig davon die gesetzliche Regelung ist so wie sie ist – und auch eine Finanzordnungswürdigkeit noch bar auf Einenundfünfzig würde hier dazu führen dass die Verjährungen gehemmt werden kann.
00:05:51: Und da vielleicht ein kurzer Hinweis auf die Folge zum Fünfzig B, die wir vor einigen Wochen gehabt haben.
00:05:57: Hier wird der BFG oder er vertritt die Auffassung es sei ein Dauerdelikt und ein Dauerdilikt hat halt die blöde Angewohnheit dass erst dann wenn das beendet ist zu verjähren beginnt.
00:06:07: und wenn sie so einen Blocker haben, dann wirkt das natürlich auch für alle anderen Finanzvergehen, dass sie nicht clean sind in der fünf Jahresperiode.
00:06:14: Das siehst du auch als Risiko in einer derzeitigen Ausgestaltung des der bfg.
00:06:18: Entscheidung diesen Einen Fünftig B Das ist irgendwie ein unrundes Ding, würde ich meinen.
00:06:24: Definitiv immer!
00:06:25: Unabhängig davon dass ich nicht davon überzeugt bin das es sich hier wirklich um Dauerdelikte handelt.
00:06:31: aus meiner Sicht liegen viel mehr Zustandsdelikte vor aber die Rechtsprechung ist ja mal so wie sie ist da auch die Verwaltungspraxis geht in Richtung Dauertelikt und da haben wir genau dieses Problem.
00:06:42: Es wird innerhalb dieses fünf Jahresfenster ein vorsätzliches Finanzvergehen gesetzt Und ich muss jetzt warten, bis das dieses vorsätzliche Finanzvergehen verjährt ist.
00:06:52: Und die schlimmste was mir passieren kann, ist wenn diese Verjährung gar nicht zu laufen beginnt und damit könnte man sagen wir auf sehr lange Zeit hier gehemmt sein eine unangenehme Folge.
00:07:09: Hier sehe ich an dringenden auch Handlungsbedarf beim Gesetzgeber des Sachgerechtes zu regeln bzw Aufforderung, sich auch gegen die Rechtsprechung als dauernd zu wehrzusetzen.
00:07:22: Vielleicht bekommen wir eine höchstgerechtliche Rechtsprechungen, die das Differenzierter sieht?
00:07:27: Ja wäre wünschenswert!
00:07:28: Vielleicht noch ein spannender Gesichtspunkt ist die Verjährung im Finanzstrafgesetz.
00:07:34: Ist die Konkurrent mit der abgabenrechtlichen Verjährigung in der PLO?
00:07:38: gibt es da Unterschiede.
00:07:40: worauf muss man aufpassen und wo macht's dann praktisch einen Unterschied aus deiner Sicht?
00:07:46: Sie sind Teilbereichen gleich, aber in den wesentlichen Bücken völlig unterschiedlich.
00:07:50: Es sind einfach zwei unterschiedliche Regime die miteinander nicht vergleichbar sind.
00:07:56: wir haben dort andere Fristen und einen anderen Beginn.
00:07:59: Wir haben auch eine andere Zielsetzung.
00:08:00: hier geht es um die Strafbarkeit, da geht's um die Festsetzung der Abgaben.
00:08:03: also das ist so nicht vergleichtbar.
00:08:06: Es gibt aber ein paar Querverbindungen wo eine frisst von der anderen abhängig ist Beziehungsweise, wo eben dann auch die Frage der Hinterziehung eine Rolle spielt.
00:08:17: Wie lange die Verjährungsfrist im Abgaumrecht ist?
00:08:19: Hinterzogene Abgaumpferjähren im erst nach zehn Jahren Aber ansonsten gibt es nur sehr wenige Gemeinsamkeiten.
00:08:28: Und jetzt für mich das große Thema.
00:08:32: bei der Selbstanzeige kommt für mich zur Nagelprobe, welche Verjährung zieht.
00:08:37: Für die Selbstanzeige muss ich ja unter Umständen beide Verjährungen prüfen nämlich die der BRU und die nach dem Finanzstrafgesetz und da kann in der angenehmen Situation sein dass mir die Strafbarkeit schon verjährt ist obwohl es abgabenrechtlich noch möglich wäre diese Abgaben festzusetzen.
00:08:54: Siehst, gibt es aus deiner Sicht zwanzandere Anwendungsfälle auch noch wo man auf diese Parallelität und diese Unterschiede aufpassen muss?
00:09:00: oder würdest du auch sagen bei der Selbstanzeige sollte man auf jeden Fall genau hinschauen in welchem Verjährungsregime ich mich befinde?
00:09:06: Unbedingt.
00:09:07: Das kann nämlich auch den umgekehrten Fall geben dass nach zehn Jahren das Finanzvergehen noch nicht verjährt ist ja angenommen wenn ich zweitausend begonnen habe Bleiben wir bei den Schwarzumsätzen, Umsätze nicht vollständig zu erklären.
00:09:21: Umsatzsteuer zu verkürzen, Einkommensteuerzuverkürzen oder sagen wir präzise zu hinterziehen dann habe ich finanziell rechtlich diesen Verjährungsblocker.
00:09:31: da ist man gar nichts verjährt.
00:09:33: im Steuerrecht darf ich denn noch maximal zehn Jahre zurückgehen weil dort die absolute Verjährungsanwendung kommt?
00:09:38: also es kann dann sein dass der Selbstanzeigezeitraum ein längerer ist als jener für die Abgabenfestsetzung.
00:09:48: Vielleicht abschließend noch ein Punkt, jetzt hast du gesagt das ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund.
00:09:53: gibt es da aus Sicht der Verteidigungspraxis vielleicht Punkte wo man sagt naja es könnte einen Ansatz sein dass man dann einfach den Beschuldigten oder Verdächtigen im Verfahren auswechselt?
00:10:04: was sind so deine Gesichtspunkte in diesem Zusammenhang?
00:10:07: Natürlich!
00:10:08: Die Verjährung ist immer deta bezogen zu prüfen.
00:10:11: Es gibt eine Gemeinsamkeit mit ganz wenigen Ausnahmen beginnt die Verjährung für alle Täter immer zum gleichen Zeitpunkt zu laufen.
00:10:19: Ob dann in der Folge auf ein Hemdartbestand gesetzt wird, ist je Täter zu prüfen.
00:10:24: also es hängt davon ob der Täter ein vorsätzliches Finanzvergehen begangen hat, ob gegen den konkreten Täter einen Finanzstrafverfahren eingeleitet worden ist.
00:10:33: und jetzt zugespitzt heißt das folgendes wenn jetzt das auch für Bedrucksbekämpfung auf das falsche Pferd setzt verfolgt und das stellt sich dann noch fünf, sechs, sieben Jahren heraus.
00:10:46: Das war der falsche, es war der andere Geschäftsführer, der das Ganze verbockt hat.
00:10:50: Der könnte tatsächlich Glück haben, weil gegen den nicht ermittelt worden ist, weil bei dem kein Hemdatbestand vorliegt, dass dann eben Verjährung eingetreten ist als durchaus eine spannende Verteiligungskonstellation.
00:11:04: Super!
00:11:04: Dann finde ich sehen Sie hoffentlich in der Folge, dass die Verjährung nicht bloß fadet Theorie sondern in der Praxis auf den Unterschied macht Und dort wirklich auch es Sinn macht, hier ein paar Gedanken zu investieren und Lösungsansätze abzukropfen.
00:11:19: Ich hoffe die Folge hat Ihnen gefallen und ich freue mich über Feedback.
00:11:21: Herzlichen Dank!
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